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Satzung der Kampfhähne
Letmathe
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1. Es ist einmal im Jahr ein Vorstand bestehend aus zwei
Vorsitzenden, einem Schriftführer und zwei Kassierern zu wählen.
2. Die Kampfhähne Letmathe wollen die Roosters aktiv unterstützen
und weitere Jugendliche für den Eishockeysport begeistern.
3. Eintreten kann jeder Eishockeyfan, es sei denn, das Mehrheitsvotum
der Mitglieder lehnt eine Mitgliedschaft ab. Eine weitere Vorraussetzung
für eine Mitgliedsaufnahme ist das Überschreiten des 15. Lebensjahres.
4. Jedes Mitglied verpflichtet sich 5€ pro Quartal an die Kampfhähne
zu zahlen.
5. Die Mitgliedsbeiträge kommen den Kampfhähnen bei gemeinnützigen
Veranstaltungen zu Gute, oder werden sozialen Aktionen beigesteuert.
6. Mitglieder müssen sich offiziell beim Vorstand anmelden. Das
Vereinsgeschehen ist regelmäßig zu verfolgen. Eine aktive
Mitgliedschaft ist zu befolgen, andernfalls wird das betreffende Mitglied
seine Mitgliedschaft niederlegen müssen.
7. Wer Gegenstände während des Spiels auf die Eisfläche
wirft, oder das Rauchverbot in der Halle missachtet, verpflichtet sich
zu einer Geldstrafe von 5€ zu Gunsten der Vereinskasse.
8. Im Falle einer Auflösung des Fan- Clubs, kommt das Geld gemeinnützigen
Zwecken zu Gute.
Stand: April 2002