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Satzung der Kampfhähne Letmathe

 

1. Es ist einmal im Jahr ein Vorstand bestehend aus zwei Vorsitzenden, einem Schriftführer und zwei Kassierern zu wählen.


2. Die Kampfhähne Letmathe wollen die Roosters aktiv unterstützen und weitere Jugendliche für den Eishockeysport begeistern.


3. Eintreten kann jeder Eishockeyfan, es sei denn, das Mehrheitsvotum der Mitglieder lehnt eine Mitgliedschaft ab. Eine weitere Vorraussetzung für eine Mitgliedsaufnahme ist das Überschreiten des 15. Lebensjahres.


4. Jedes Mitglied verpflichtet sich 5€ pro Quartal an die Kampfhähne zu zahlen.


5. Die Mitgliedsbeiträge kommen den Kampfhähnen bei gemeinnützigen Veranstaltungen zu Gute, oder werden sozialen Aktionen beigesteuert.


6. Mitglieder müssen sich offiziell beim Vorstand anmelden. Das Vereinsgeschehen ist regelmäßig zu verfolgen. Eine aktive Mitgliedschaft ist zu befolgen, andernfalls wird das betreffende Mitglied seine Mitgliedschaft niederlegen müssen.


7. Wer Gegenstände während des Spiels auf die Eisfläche wirft, oder das Rauchverbot in der Halle missachtet, verpflichtet sich zu einer Geldstrafe von 5€ zu Gunsten der Vereinskasse.


8. Im Falle einer Auflösung des Fan- Clubs, kommt das Geld gemeinnützigen Zwecken zu Gute.


Stand: April 2002